"Wenn ich es richtig verstanden habe, entspricht die Gesamtsumme mit der vorliegende Rechnung dem vereinbarten Auftrag. Wie sollen wir verbleiben? Wenn du die Mehrwertsteuer zu 100 % absetzen kannst wäre eine Rechnung an uns mit einem Netto Betrag, 50 % der Planungsleistung mit der Angabe Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge) der richtige Ansatz.
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